------------------------------------ MICROSOFT WINDOWS 98 ZWEITE AUSGABE ------------------------------------ ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR MICROSOFT-DESKTOPBETRIEBSSYSTEME WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder als juristischer Person) und dem Hersteller ("Hersteller") des Computersystems oder der Computersystemkomponenten ("HARDWARE"), das/die Sie zusammen mit dem/n oben genannten Microsoft-Softwareprodukt(en) ("SOFTWAREPRODUKT" oder "SOFTWARE") erworben haben. Wenn Ihnen das SOFTWAREPRODUKT nicht mit einem neuen Computersystem oder einer neuen Computersystemkomponente zur Verfügung gestellt wird, sind Sie nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu verwenden oder zu kopieren. Das SOFTWAREPRODUKT umfasst Computersoftware sowie möglicherweise dazugehörige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentation im "Online"- oder elektronischen Format. Jede zusammen mit dem SOFTWAREPRODUKT gelieferte Software, zu der ein separater Endbenutzer-Lizenzvertrag gehört, wird Ihnen gemäß den Bestimmungen jenes Lizenzvertrags lizenziert. Indem Sie das SOFTWAREPRODUKT installieren, kopieren, downloaden, anderweitig verwenden oder darauf zugreifen, erklären Sie sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieses EULAs gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieses EULAs nicht zustimmen, sind der Hersteller und Microsoft Licensing, Inc. ("MS") nicht bereit, Ihnen das SOFTWAREPRODUKT zu lizenzieren. In diesem Falle sind Sie nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu verwenden oder zu kopieren. Ferner sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen, um von diesem zu erfahren, wie Sie das/die unbenutzte/n Produkt/e gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben können. SOFTWAREPRODUKTLIZENZ Das SOFTWAREPRODUKT ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft. Der Begriff "COMPUTER" bezieht sich in diesem EULA auf die HARDWARE, falls die HARDWARE ein einzelnes Computersystem ist, oder auf das Computersystem, mit dem die HARDWARE arbeitet, falls die HARDWARE eine Computersystemkomponente ist. 1. LIZENZEINRÄUMUNG. Durch dieses EULA werden Ihnen die folgenden Rechte eingeräumt: Installation und Verwendung der Software. Sie sind berechtigt, eine einzige Kopie des SOFTWAREPRODUKTS auf dem COMPUTER zu installieren und zu verwenden. Speicherung/Netzwerkverwendung. Das SOFTWAREPRODUKT darf nicht gleichzeitig auf oder von verschiedenen Computern, einschließlich Arbeitsstationen, Terminals oder anderen digitalen elektronischen Geräten ("Geräte") installiert, angezeigt, ausgeführt, gemeinsam genutzt oder verwendet werden. Auch der gleichzeitige Zugriff auf das SOFTWAREPRODUKT durch Geräte ist unzulässig. Unbeschadet des Vorstehenden und sofern nicht unten anders dargestellt, dürfen beliebig viele Geräte auf die Datei- und Druckdienste und Peer-Webdienste des SOFTWAREPRODUKTS (falls eingeschlossen) zugreifen oder diese anderweitig verwenden. Wenn das SOFTWAREPRODUKT Windows 98 ist, dürfen Sie zusätzlich (i) das "Mehrere Displays"-Feature des SOFTWAREPRODUKTS verwenden, um Ihren Desktop wie in der Online-Hilfedatei beschrieben zu erweitern, ohne eine Lizenz für jede Anzeige erwerben zu müssen; und (ii) maximal fünf (5) COMPUTERN die Verbindung mit dem einzigen COMPUTER erlauben, auf dem das SOFTWAREPRODUKT ausgeführt wird, jedoch nur, um mithilfe des Features "Internet Connection Sharing" des SOFTWAREPRODUKTS auf das Internet zuzugreifen. Sie dürfen diesen verbundenen COMPUTERN nicht erlauben, irgendeine andere Komponente des SOFTWAREPRODUKTS zu verwenden noch die gemeinsame Nutzung von Anwendungen wie unten beschrieben einzuleiten. In dem Maximum von fünf (5) Verbindungen sind auch indirekte Verbindungen durch Software oder Hardware enthalten, die Verbindungen in einem Pool verwaltet oder zusammenfasst. Wenn das SOFTWAREPRODUKT Windows NT Workstation ist, dürfen Sie das SOFTWAREPRODUKT auf einem einzigen COMPUTER als interaktive Arbeitsstationssoftware, nicht jedoch als Serversoftware verwenden. Sie dürfen jedoch maximal zehn (10) Geräte mit dem COMPUTER verbinden, um auf Dienste des SOFTWAREPRODUKTS, wie z.B. Datei- und Druckdienste oder Peer-Webdienste, zuzugreifen oder diese zu verwenden. In dem Maximum von zehn Verbindungen sind auch indirekte Verbindungen durch Software oder Hardware enthalten, die Verbindungen in einem Pool verwaltet oder zusammenfasst. Sicherungskopie. Falls der Hersteller dem COMPUTER keine Sicherungskopie des SOFTWAREPRODUKTS beigefügt hat, sind Sie berechtigt, eine einzige Sicherungskopie des SOFTWAREPRODUKTS anzufertigen. Diese Sicherungskopie dürfen Sie ausschließlich zu Archivierungszwecken verwenden. Sicherungsdienstprogramm. Wenn das SOFTWAREPRODUKT ein Microsoft-Sicherungsdienstprogramm enthält, dürfen Sie das Dienstprogramm verwenden, um die einzige Sicherungskopie anzufertigen. Nach dem Erstellen der Sicherungskopie wird das Sicherungsdienstprogramm dauerhaft deaktiviert. Soweit es in diesem EULA nicht ausdrücklich erlaubt wurde, dürfen Sie auf keine andere Art Kopien des SOFTWAREPRODUKTS oder der gedruckten Materialien, die der SOFTWARE beiliegen, anfertigen. 2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. Windows NT Workstation. Wenn das SOFTWAREPRODUKT Windows NT Workstation ist, gelten die folgenden zusätzlichen Einschränkungen. Prozessorbeschränkung - Das SOFTWAREPRODUKT darf nicht von mehr als der maximalen Anzahl von Prozessoren des COMPUTERS, wie sie zu Beginn dieses EULAs angegeben ist, verwendet werden. Wahl der Prozessorversion. Es ist möglich, dass die CD oder die Diskette(n), auf denen das SOFTWAREPRODUKT gespeichert ist, verschiedene Kopien des SOFTWAREPRODUKTS enthalten, von denen jede mit einer anderen Mikroprozessorarchitektur kompatibel ist (beispielsweise der x86-Architektur oder verschiedenen RISC-Architekturen) ("Prozessorversion(en)"). Sie dürfen nur eine Kopie einer Prozessorversion des SOFTWAREPRODUKTS auf dem COMPUTER installieren und verwenden. Wahl der Sprachversion. Möglicherweise stellt Ihnen der Hersteller verschiedene Sprachversionen für ein oder mehrere nach diesem EULA lizenzierte Microsoft-Softwareprodukte zur Verfügung. Wenn es für das SOFTWAREPRODUKT mehr als eine Sprachversion gibt, dürfen Sie nur eine einzige der Sprachversionen verwenden. Bei der Installation des SOFTWAREPRODUKTS haben Sie einmalig die Möglichkeit, eine Sprachversion auszuwählen. Nach der Auswahl wird die von Ihnen ausgewählte Sprachversion auf dem COMPUTER installiert; die nicht ausgewählten Sprachversionen werden automatisch und dauerhaft von der Festplatte des COMPUTERS gelöscht. Wahl des Betriebssystems. Möglicherweise stellt Ihnen der Hersteller eine Auswahl von Microsoft-Betriebssystemsoftware für den COMPUTER zur Verfügung. Wenn das SOFTWAREPRODUKT mehr als eine (1) Microsoft-Betriebssystemsoftware (d.h. Windows 98, Windows 95, Windows NT Workstation, Windows for Workgroups, Windows, MS-DOS, MS-DOS und Windows oder MS-DOS und Windows for Workgroups) ("Microsoft-BS") enthält, haben Sie nur die Verwendung eines der zur Verfügung gestellten Microsoft-BS lizenziert. Bei der Installation der SOFTWARE haben Sie einmalig die Möglichkeit, ein (1) Microsoft-BS auszuwählen. Nach der Auswahl wird das von Ihnen ausgewählte Microsoft-BS auf dem COMPUTER installiert; die anderen nicht ausgewählten Microsoft-BS werden automatisch und dauerhaft von der Festplatte des COMPUTERS gelöscht. Einschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und Disassemblierung. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass und nur insoweit, wie das anwendbare Recht, ungeachtet dieser Einschränkung, dies ausdrücklich gestattet. Trennung von Komponenten. Das SOFTWAREPRODUKT wird als einheitliches Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, seine Komponenten für die Verwendung auf mehr als einem Computer zu trennen. Einzelner COMPUTER. Das SOFTWAREPRODUKT ist in Verbindung mit der HARDWARE als einzelnes integriertes Produkt lizenziert. Das SOFTWAREPRODUKT darf nur in Verbindung mit der HARDWARE wie in diesem EULA ausgeführt verwendet werden. Einzelnes EULA. Das Paket für das SOFTWAREPRODUKT enthält eventuell mehrere Versionen dieses EULAs, wie z.B. mehrere Übersetzungen und/oder Medienversionen (z.B. im Benutzerhandbuch und in der Software). In diesem Fall verfügen Sie nur über eine Lizenz zur Verwendung einer (1) Kopie des SOFTWAREPRODUKTS. Vermietung. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen. Übertragung des Softwareprodukts. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem EULA dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, die Übertragung erfolgt als Teil eines permanenten Verkaufs oder einer permanenten Übertragung der HARDWARE, Sie behalten keine Kopien zurück, Sie übertragen das vollständige SOFTWAREPRODUKT (einschließlich aller Komponenten, der Medien und gedruckten Materialien, aller Updates oder Sicherungskopien, dieses EULAs und ggf. der Echtheitsbescheinigung (Certificate of Authenticity)), und der Empfänger stimmt den Bedingungen dieses EULAs zu. Sofern das SOFTWAREPRODUKT ein Update ist, muss jede Übertragung auch alle vorhergehenden Versionen des SOFTWAREPRODUKTS umfassen. Kündigung. Unbeschadet sonstiger Rechte sind der Hersteller und MS berechtigt, dieses EULA zu kündigen, sofern Sie gegen die Bestimmungen dieses EULAs verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und alle seine Komponenten zu vernichten. Marken. Dieses EULA gewährt Ihnen keinerlei Rechte in Verbindung mit Marken oder Dienstleistungsmarken des Herstellers, von MS oder deren Lieferanten (einschließlich Microsoft Corporation). Gemeinsame Nutzung von Anwendungen. Das SOFTWAREPRODUKT kann Microsoft NetMeeting enthalten, ein Produkt, das die gemeinsame Nutzung von Anwendungen auf zwei oder mehr Computern ermöglicht, auch wenn eine Anwendung nur auf einem der Computer installiert ist. Sie dürfen diese Technologie mit allen Microsoft-Anwendungsprodukten für Konferenzen mit mehreren Parteien nutzen. Für nicht von Microsoft stammende Anwendungen müssen Sie den Lizenzvertrag der Anwendung zu Rate ziehen oder sich an den Lizenzgeber wenden, um zu ermitteln, ob er die gemeinsame Nutzung von Anwendungen erlaubt. 3. UPDATES. Sofern das SOFTWAREPRODUKT ein Update eines anderen Produkts ist, müssen Sie zur Verwendung des SOFTWAREPRODUKTS über die entsprechende Lizenz für ein Produkt verfügen, das vom Hersteller, von MS oder von Microsoft Corporation für das Update als geeignet bezeichnet wird, um das SOFTWAREPRODUKT zu verwenden. Nur im Fall von Updateprodukten bezeichnet "HARDWARE" das Computersystem oder die Computersystemkomponente, mit dem/der Sie das für das Update als geeignet bezeichnete Produkt erhalten haben. Ein als Update bezeichnetes SOFTWAREPRODUKT ersetzt und/oder ergänzt das mit der HARDWARE gelieferte als für das Update geeignet bezeichnete Produkt. Sie dürfen das resultierende aktualisierte Produkt nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses EULAs und nur zusammen mit der HARDWARE verwenden. Wenn das SOFTWAREPRODUKT ein Update einer Komponente eines Software-Programmpakets darstellt, das Sie als Gesamtprodukt lizenziert haben, ist es nur gestattet, das SOFTWAREPRODUKT als Teil dieses einzelnen Produktpakets zu verwenden und zu übertragen; es ist nicht gestattet, es zu trennen und auf mehr als einem Computer zu verwenden. 4. URHEBERRECHT. Alle Rechte und geistigen Eigentumsrechte an dem SOFTWAREPRODUKT (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und "Applets", die in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten sind), den gedruckten Begleitmaterialien und jeder Kopie des SOFTWAREPRODUKTS liegen bei MS oder deren Lieferanten (einschließlich Microsoft Corporation). Sie sind nicht berechtigt, die dem SOFTWAREPRODUKT beiliegenden gedruckten Materialien zu vervielfältigen. Alle Rechte und geistigen Eigentumsrechte in und an Inhalten, auf die mit Hilfe des SOFTWAREPRODUKTS zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltseigentümers und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt sein. Dieses EULA räumt Ihnen kein Recht ein, solche Inhalte zu verwenden. MS und deren Lieferanten (einschließlich Microsoft Corporation) behalten sich alle nicht ausdrücklich in diesem EULA gewährten Rechte vor. 5. SOFTWAREPRODUKT AUF ZWEI SPEICHERMEDIEN. Möglicherweise erhalten Sie das SOFTWAREPRODUKT auf mehr als einem Speichermedium. Unabhängig von Art und Größe des von Ihnen erhaltenen Mediums dürfen Sie nur ein für Ihren Computer geeignetes Medium verwenden. Sie sind nicht berechtigt, das andere Medium auf einem anderen Computer zu installieren oder zu verwenden. Sie sind nicht berechtigt, das andere Medium an andere Benutzer/innen zu verleihen, zu vermieten, zu verleasen, zu verpachten oder anderweitig zu übertragen, es sei denn, dies geschieht als Teil einer dauerhaften Übertragung (wie oben beschrieben) des SOFTWAREPRODUKTS. 6. PRODUKTSUPPORT. Produktsupport für das SOFTWAREPRODUKT wird nicht von MS, Microsoft Corporation oder deren Tochterfirmen oder Niederlassungen gewährt. Um Produktsupport zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die in der Dokumentation der HARDWARE angegebene Supportnummer des Herstellers. Sofern Sie irgendwelche Fragen zu diesem EULA haben oder aus einem anderen Grund Kontakt mit dem Hersteller aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die in der Dokumentation zur HARDWARE angegebene Adresse. 7. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Hiermit versichern Sie, dass Sie das SOFTWAREPRODUKT in kein Land exportieren oder reexportieren und keiner Person oder juristischen Person durch Export oder Reexport zukommen lassen werden, die/das den US-Ausfuhrbeschränkungen unterliegt. Sie stimmen insbesondere zu, dass Sie das SOFTWAREPRODUKT (i) nicht in eines der Länder, die den US-Ausfuhrbeschränkungen unterliegen (im März 1999 einschließlich, aber nicht notwendigerweise beschränkt auf Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan und Syrien) oder einem wo auch immer sich aufhaltenden Bürger eines dieser Länder, der beabsichtigt, das SOFTWAREPRODUKT in ein solches Land zurück zu übertragen oder zu befördern, (ii) nicht an eine natürliche oder juristische Person, von der Sie wissen oder vermuten, dass sie das SOFTWAREPRODUKT oder einen Teil davon zum Entwurf, zur Entwicklung oder zur Produktion nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen verwendet und (iii) nicht an eine natürliche oder juristische Person, der von einer Bundesdienststelle der US-Regierung die Beteiligung an US-Ausfuhrtransaktionen verboten wurde, exportieren oder reexportieren werden. Sie sichern hiermit zu, dass weder das BXA (wie weiter unten definiert) noch eine andere US-Bundesbehörde Ihre Exportrechte ausgesetzt, widerrufen oder abgelehnt hat. 8. ANMERKUNG ZUR JAVA-UNTERSTÜTZUNG. DAS SOFTWAREPRODUKT ENTHÄLT MÖGLICHERWEISE UNTERSTÜTZUNG FÜR PROGRAMME, DIE IN JAVA GESCHRIEBEN WURDEN. DIE JAVA-TECHNOLOGIE IST NICHT FEHLERTOLERANT UND WURDE NICHT FÜR VERWENDUNG ODER WEITERVERKAUF ALS ONLINE-STEUERSOFTWARE IN GEFAHRENTRÄCHTIGER UMGEBUNG ENTWICKELT ODER HERGESTELLT, IN DER STÖRUNGSFREIER BETRIEB ERFORDERLICH IST, WIE Z.B. IN NUKLEARTECHNISCHEN EINRICHTUNGEN, FLUGZEUGNAVIGATIONS- ODER KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN, IN DER FLUGSICHERUNG, IN MASCHINEN ZUR DIREKTEN LEBENSERHALTUNG ODER IN WAFFENSYSTEMEN, IN DENEN EIN AUSFALL DER JAVA-TECHNOLOGIE DIREKT ZU TODESFÄLLEN, PERSONENSCHÄDEN ODER SCHWERWIEGENDEN SCHÄDEN AN SACHEN ODER UMWELT FÜHREN WÜRDE. Sun Microsystems, Inc. hat Microsoft vertraglich verpflichtet, diesen Haftungsausschluss aufzunehmen. HINSICHTLICH DER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG UND DER BESONDEREN IN IHREM LAND GELTENDEN BESTIMMUNGEN BEACHTEN SIE BITTE DIE BROSCHÜRE ÜBER DIE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG, DIE IN DIESEM PAKET ENTHALTEN IST ODER MIT DEN GEDRUCKTEN MATERIALIEN DES SOFTWAREPRODUKTS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD. Falls Sie Ihr Produkt in Deutschland, Österreich, Liechtenstein oder der Schweiz erworben haben, gilt die nachfolgende beschränkte Garantie für Sie: 1. BESCHRÄNKTE GARANTIE. Der Hersteller garantiert (a) für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach Erhalt der SOFTWARE, dass diese im wesentlichen gemäss der begleitenden Benutzerdokumentation arbeitet, und (b) für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach Erhalt der mit der SOFTWARE gelieferten HARDWARE, dass diese bei normaler Benutzung und Wartung keine Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist. 2. ANSPRÜCHE DES KUNDEN. Vorbehaltlich des jeweils anwendbaren Rechts besteht die gesamte Haftung des Herstellers und dessen Zulieferer und Ihr alleiniger Anspruch nach Wahl des Herstellers entweder (a) in der Rückerstattung des bezahlten Preises oder (b) in der Reparatur oder dem Ersatz der SOFTWARE oder der HARDWARE, die dieser Beschränkten Garantie nicht genügt und zusammen mit einer Kopie Ihrer Quittung an den Hersteller zurückgegeben wird. Sie erhalten die vom Hersteller ausgewählte Entschädigung ohne weitere Kosten mit Ausnahme der Kosten, für die Sie verantwortlich sind und die Ihnen entstehen (zum Beispiel Versendungskosten der SOFTWARE oder HARDWARE an den Hersteller). Diese Beschränkte Garantie gilt nicht, wenn der Ausfall der SOFTWARE oder der HARDWARE auf einen Unfall, auf Missbrauch, auf fehlerhafte Anwendung oder auf einen Virus zurückzuführen ist. Für die Ersatz-SOFTWARE oder -HARDWARE wird entweder für den Rest der ursprünglichen Garantiefrist oder für dreissig (30) Tage die oben beschriebene Garantie gewährt, wobei der längere Zeitraum massgebend ist. Außerhalb der Vereinigten Staaten gelten diese Ansprüche nicht ohne den Nachweis des Erwerbs von einer autorisierten internationalen Geschäftsstelle. Um Ihre Rechte auszuüben, sollten Sie mit dem Hersteller, wie in der Ihrem Computer beiliegenden Dokumentation angegeben, Kontakt aufnehmen. Die Beschränkungen dieses Absatzes gelten nicht im Falle von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. 3. ANDERE GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE UNBERÜHRT. Die obige Garantie wird vom Hersteller des Produkts (SOFTWARE und HARDWARE) gewährt. Etwaige gesetzliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche, welche Ihnen nach dem Gesetz Ihres Landes gegen den Händler zustehen, von dem Sie Ihr Exemplar des Produkts erhalten haben, werden hierdurch weder ersetzt noch beschränkt. Soweit anwendbar, gelten solche gesetzlichen Gewährleistungsrechte zusätzlich zu der hierin eingeräumten Herstellergarantie. 4. KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN DES HERSTELLERS. Im größtmöglichen, durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang lehnen der Hersteller und dessen Lieferanten alle sonstigen Gewährleistungen in Bezug auf die SOFTWARE, die HARDWARE und die Leistung bzw. Nichtleistung von Supportdiensten ab, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich oder konkludent gewährt worden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf konkludente Gewährleistungen im Hinblick auf Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Eigentum oder Nichtverletzung von Rechten Dritter. Diese beschränkte Garantie verleiht Ihnen bestimmte Rechte. Je nach Staat oder Rechtsordnung können Sie möglicherweise weitere Rechte haben. 5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Im grösstmöglichen, durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang lehnen der Hersteller und dessen Lieferanten jede Haftung für irgendwelche besonderen, zufälligen, indirekten oder Folgeschäden (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Geschäftsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen oder irgendwelchen anderen Vermögensschäden) ab, die durch die Verwendung der SOFTWARE oder HARDWARE oder durch die Tatsache, dass sie nicht verwendet werden können, oder durch die Leistung bzw. Nichtleistung von Supportdiensten entstehen; dies gilt auch dann, wenn der Hersteller zuvor auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung des Herstellers und seiner Lieferanten nach diesem EULA auf den tatsächlich von Ihnen für die Produkte gezahlten Betrag. Falls Sie mit dem Hersteller einen Vertrag über Supportleistungen abgeschlossen haben, bestimmt sich die gesamte Haftung des Herstellers in Bezug auf Supportleistungen nach den Bestimmungen dieses Vertrags. Da einige Staaten oder Rechtsordnungen Haftungsbegrenzungen bzw. Haftungsausschlüsse nicht gestatten, gilt die vorstehende Beschränkung für Sie möglicherweise nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. 6. ANWENDBARES RECHT Wenn Sie dieses Produkt in Deutschland erworben haben, unterliegt dieses EULA deutschem Recht. Wenn Sie dieses Produkt in Österreich erworben haben, unterliegt dieses EULA österreichischem Recht. Wenn Sie dieses Produkt in Liechtenstein erworben haben, unterliegt dieses EULA dem Recht des Fürstentums Liechtenstein. Wenn Sie dieses Produkt in der Schweiz erworben haben, unterliegt dieses EULA Schweizer Recht. Wenn Sie dieses Produkt außerhalb der oben aufgeführten Länder erworben haben, gilt möglicherweise das lokal anwendbare Recht. APPENDIX WARRANTY AND SPECIAL PROVISIONS FOR THE UNITED STATES OF AMERICA AND ANY OTHER COUNTRY LIMITED WARRANTY LIMITED WARRANTY. Manufacturer warrants that (a) the SOFTWARE will perform substantially in accordance with the accompanying written materials for a period of ninety (90) days from the date of receipt, and (b) any Microsoft hardware accompanying the SOFTWARE will be free from defects in materials and workmanship under normal use and service for a period of one (1) year from the date of receipt. Any implied warranties on the SOFTWARE and Microsoft hardware are limited to ninety (90) days and one (1) year, respectively. Some states/jurisdictions do not allow limitations on duration of an implied warranty, so the above limitation may not apply to you. CUSTOMER REMEDIES. Manufacturer's and its suppliers' entire liability and your exclusive remedy shall be, at Manufacturer's option, either (a) return of the price paid, or (b) repair or replacement of the SOFTWARE or hardware that does not meet this Limited Warranty and which is returned to Manufacturer with a copy of your receipt. This Limited Warranty is void if failure of the SOFTWARE or hardware has resulted from accident, abuse, or misapplication. Any replacement SOFTWARE or hardware will be warranted for the remainder of the original warranty period or thirty (30) days, whichever is longer. NO OTHER WARRANTIES. To the maximum extent permitted by applicable law, Manufacturer and its suppliers disclaim all other warranties, either express or implied, including, but not limited to implied warranties of merchantability and fitness for a particular purpose, with regard to the SOFTWARE, the accompanying written materials, and any accompanying hardware. This limited warranty gives you specific legal rights. You may have others which vary from state/jurisdiction to state/jurisdiction. NO LIABILITY FOR CONSEQUENTIAL DAMAGES. To the maximum extent permitted by applicable law, in no event shall Manufacturer or its suppliers be liable for any damages whatsoever (including without limitation, special, incidental, consequential, or indirect damages for personal injury, loss of business profits, business interruption, loss of business information, or any other pecuniary loss) arising out of the use of or inability to use this product, even if Manufacturer has been advised of the possibility of such damages. In any case, Manufacturer's and its suppliers' entire liability under any provision of this agreement shall be limited to the amount actually paid by you for the SOFTWARE and/or Microsoft hardware. Because some states/jurisdictions do not allow the exclusion or limitation of liability for consequential or incidental damages, the above limitation may not apply to you. SPECIAL PROVISIONS U.S. GOVERNMENT RESTRICTED RIGHTS. The SOFTWARE PRODUCT and documentation are provided with RESTRICTED RIGHTS. Use, duplication, or disclosure by the United States Government is subject to restrictions as set forth in subparagraph (c)(1)(ii) of the Rights in Technical Data and Computer Software clause at DFARS 252.227-7013 or subparagraphs (c)(1) and (2) of the Commercial Computer Software-Restricted Rights at 48 CFR 52.227-19, as applicable. Manufacturer is Microsoft Corporation/One Microsoft Way/Redmond, WA 98052-6399. If you acquired the SOFTWARE in the United States of America, this Software License Agreement and Warranty are governed by the laws of the State of Washington, U.S.A. If you acquired the SOFTWARE outside the United States of America, local law may apply.